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Expertenkommission Starkregen

Die vfdb hat zur Aufarbeitung der Starkregen-Einsätze in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt. Diese setzt sich aus Vertretern nahezu aller Einsatzorganisationen sowie bewusst auch aus zivilen Helfern bzw. Firmen und Vertretern von Forschungseinrichtungen zusammen, die z.T. bereits an Einzelaspekten dazu arbeiten.

Zur Erstellung einer Situationsbeschreibung wurde zunächst ein Fragebogen entwickelt. Dieser Fragebogen dient nicht einer streng wissenschaftlichen Erhebung, sondern einer ersten Orientierung im Themenfeld. Der Fragebogen war bis zum 26.09.2021 freigeschaltet und wir freuen uns über die zahlreiche Teilnahme und die ausführlichen Rückmeldungen!

Vorsitzender der Kommission ist Dr. Ulrich Cimolino. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an ulrich@cimolino.de

UPDATE 1 (vom 12.11.2021)

Fast 2.500 Einsatzkräfte haben die rund 60 Fragen zu ihren Erfahrungen, Problemen und Verbesserungsvorschlägen im Zusammenhang mit der Starkregenkatastrophe beantwortet. Die Auswertung zeigt, dass viele Erfahrungen nicht neu sind – die Lehren und Erkenntnisse wurden nur nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Die ausführlichen Ergebnisse werden zur Jahresfachtagung der vfdb in Würzburg im Mai und zur INTERSCHUTZ/29. Deutscher Feuerwehrtag in Hannover im Juni 2022 erwartet. Für die zweite Jahreshälfte 2022 ist außerdem ein Buch zum Umgang mit dynamischen Schadenslagen am Beispiel der Starkregenlage aus dem Juli 2021 geplant.

Erste Ergebnisse:

  1. 90 Prozent der Einsatzkräfte kamen aus dem Ehrenamt Das unterstreicht die Bedeutung ehrenamtlicher Strukturen für eine schnelle, flächendeckende und tief reichende Gefahrenabwehr in Deutschland und stellt die Bedeutung der Ehrenamtsförderung deutlich heraus.
  2. Das Führungssystem und die Führungsausstattung (insbesondere oberhalb der Ebene „Zug“) im operativen Bereich sind zu aktualisieren und internationalen Standards anzupassen.
  3. Ein Führungssystem im administrativen Bereich ist bis auf die Gemeindeebene zu etablieren (vgl. Nordrhein-Westfalen).
  4. Führung verlangt auf allen Ebenen ausreichend viel gut ausgebildetes und trainiertes Personal (auch im Hinblick auf Schichtfähigkeit).
  5. Die Einbindung und Steuerung von Spontanhelfern als auch privater Ressourcen ist zu realisieren und im Vorfeld zu planen und zu üben.
  6. Die technische Kommunikation ist zu härten und es sind Redundanzen zu schaffen. Sie ist dem Kommunikationsbedarf in Quantität (z.B. Datenvolumen) und Qualität (z.B. Messengerdienste) anzupassen.
  7. Die Medienarbeit ist – insbesondere für Feuerwehren und Hilfsorganisationen – zu optimieren.
  8. Die Fahrzeug- und Gerätetechnik ist zu erwartenden Schadenslagen (Überflutungen aber auch Waldbrand etc.) anzupassen, insbesondere in puncto:

            - Bessere Robustheit

            - Bessere Geländegängigkeit, -fähigkeit sowie Wat- bzw. Wasserdurchfahrtsfähigkeit

            - Bessere und mehr Boote und Wasserrettungskomponenten

            - Schmutzwasserpumpen

            - Geeignetere und mehr Persönliche Schutzausrüstung, etc.

  9. Die Versorgungs- und Durchhaltefähigkeit ist zu stärken, und die Konzepte zur Etablierung entsprechender Strukturen im Einsatzraum sind anzupassen.
  10. Der Einsatz von Luftfahrzeugen (inkl. Drohnen) ist einheitlich zu regeln und auszubilden. Es sind leistungsfähige Zivilschutzhubschrauber in ausreichender Anzahl zu beschaffen und vorzuhalten. Die Kostenfrage ist aufgrund häufig organisations- und bundeslandübergreifender Einsätze einheitlich zu klären.
  11. Die Ausbildung in der Abwehr dynamischer Lagen ist insbesondere für Führungskräfte zu verbessern. Einsatzkräfte sind intensiver auf spezifische Lagen (Wassergefahren, Waldbrand etc.) zu trainieren.
  12. Der Umgang mit Spenden muss konzeptionell geregelt und frühzeitig kommuniziert werden.
  13. Die Brandschutz-/Rettungsdienstbedarfsplanung ist auf eine allgemeine Gefahrenabwehrbedarfsplanung zu erweitern.
  14. Tragfähige Strukturen für ein echtes „Lessons Learnt“ sind zu bilden und zu leben.
  15. Erkannte Forschungs- und Innovationsbedarfe sind in zukünftigen Förderprogrammen zu berücksichtigen.

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