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Aktuelles | Referat 13

Rolle der Feuerwehr in Projekten der Sicherheitsforschung: Alibi oder Antreiberin?

Hinweise zur aktiven Beteiligung von Feuerwehren (einschließlich der partizipierenden Instanzen, wie Ausbildungseinrichtungen, Forschungs-, Test- und Laboreinrichtungen oder Kreis- bzw. Landesdienststellen) durch das Referat „Forschungsmanagement und -information“ (Ref.13) der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.).

von Sabina Kaczmarek & Prof. Dr.-Ing. Peer Rechenbach

Vor nunmehr 17 Jahren wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ aufgelegt. Seither haben Feuerwehren und andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Möglichkeit, staatlich gefördert eine aktive Rolle in der Sicherheitsforschung einzunehmen. Das Programm wurde und wird anhand aktueller Themen stetig weiterentwickelt und steht auch 2024 zur Verfügung. Es sind für 2024 Finanzmittel in Höhe von ca. 60 Mio. Euro eingeplant.

Ein wesentliches Merkmal des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ ist die Anwendungsorientierung. Die Zielgruppe der Praxispartnerinnen und -Partner wie z. B. die Feuerwehren, werden von Anbeginn und unmittelbar an der Forschungsarbeit und Demonstration der Ergebnisse beteiligt. Diese Vorgabe unterstützt den Effekt, dass nur solche Forschungsergebnisse erarbeitet werden, die in der Praxis auch eine Umsetzung erfahren könnten, da wesentliche Kriterien aus den Erfahrungen und praktischen Anwendungen zum Beispiel der Feuerwehren von Anfang an berücksichtigt werden. 

Dieses Kriterium der Beteiligung von Anwenderinnen und Anwendern wurde in weiteren praxisbezogenen Bekanntmachungen aus anderen Ministerien ganz oder teilweise übernommen (beispielweise vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder auch der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS). Vergleichbare Strukturen zur Beteiligung der Praxispartnerinnen und -partner sind in speziellen Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Europäischen Union gleichermaßen etabliert. 

Die Tatsache, dass die Anwenderinnen und Anwender mit ihren praktischen Erfahrungen und den konkreten Lösungsbedarfen an der Forschung beteiligt werden, ist ein großer Gewinn für die Feuerwehren, sind sie doch diejenigen, die die Ergebnisse in ihre Arbeitswelt integrieren sollen. Für Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstitute ist es selbstverständlich zu forschen. Die sehr konkrete Auseinandersetzung mit der Praxis ist zwar längst keine neue Erfahrung mehr, aber durchaus immer wieder eine Herausforderung für die Wissenschaft. Industriebetriebe sowie kleine und mittelständische Unternehmen bilden neben der Praxis und der Wissenschaft die dritte Gruppe, die sich regelmäßig aktiv an den entsprechenden Bekanntmachungen der Sicherheitsforschung beteiligt. Seit 2007 wurden von der Wirtschaft in diesem Bereich über 150 Millionen Euro  an Eigenmitteln aufgewendet. Das zeigt, dass das Verwertungspotential der Ergebnisse auch hier positiv eingeschätzt wird. Gemeinsam werden geeignete Forschungsverbünde gebildet, die die entsprechenden Anträge erarbeiten und einreichen. Diese Verbünde haben in der Regel ein umfassendes Wissen, um die Regularien zielorientiert abzubilden. 

Die Beteiligung einer Feuerwehr oder auch mehrerer BOS erscheint am sinnvollsten, wenn diese als aktive Verbundpartner in die Bearbeitung des Forschungs- und Entwicklungsprojektes integriert werden. Doch genau hier liegen erhebliche Herausforderungen, die von den potenziell geeigneten Organisationen und insbesondere den Feuerwehren als unüberwindbare Hindernisse gesehen werden. Personalakquise und befristete Arbeitsverträge, Berichtspflichten und Drittmittelverwaltung seien hier nur beispielhaft genannt.

Oftmals erfolgt die Anfrage zur Mitwirkung dann auch noch sehr kurzfristig und die Beteiligungsbereitschaft endet auf der Ebene einer assoziierten Partnerschaft. In dieser Rolle bestehen zwar weniger Verpflichtungen, aber bedauerlicherweise auch weniger Einflussmöglichkeiten auf die Inhalte. Über die Jahre musste auch immer wieder festgestellt werden, dass einzelne Feuerwehren nur deshalb als Assoziierte integriert wurden, um die Regelungen zur Beteiligung einer Praxispartnerin zu erfüllen. Eine inhaltliche Beteiligung fand nicht immer statt oder erfolgte nur oberflächlich. Dies kann weder der Anspruch der Feuerwehren sein noch entspricht es dem grundsätzlichen Ziel der Beteiligung von Anwenderinnen und Anwendern an entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsprogrammen.

Im Rahmen einer Antragstellung eines solchen Projektes muss also die Integration der Feuerwehr in Form eigener Projektaufgaben herausgearbeitet und formuliert werden. Weiterhin sind die dafür erforderlichen personellen Ressourcen und Kosten zu ermitteln. Mit der Genehmigung des Projektes müssen dann die personellen Ressourcen kurzfristig rekrutiert und die Teilaufgaben zeitgerecht bearbeitet werden. Viele Feuerwehren (insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren) können nicht sicherstellen, dass diese Herausforderungen bewältigt werden und entscheiden sich daher von vornherein gegen eine Forschungsbeteiligung. Gleichwohl ist festzustellen, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt – auch für kleinere Berufsfeuerwehren oder Freiwillige Feuerwehren – diese Herausforderungen zu meistern. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Hindernisse eindeutig identifiziert und allgemein übertragbare Lösungsansätze erarbeitet werden. 

Genau hier kann und will das Referat „Forschungsmanagement und -information“ (Ref. 13) der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.) Unterstützungsmöglichkeiten erarbeiten und bereitstellen. Deshalb wird mit einer online-Umfrage zunächst versucht, die Hindernisse zu erfassen, zu kategorisieren und einzugrenzen. Weiterhin werden in einem online-Workshop Hintergründe diskutiert. In einem Workshop im Rahmen der Jahrestagung der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.) im Mai 2024 in Magdeburg werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, die dann von den Feuerwehren im konkreten Bedarfsfall genutzt werden können. 

Grundsätze

Wieso Forschungs- und Entwicklungsprojekt?

Aufgrund bestehender Mängel, neuer technischer Möglichkeiten, neuen Herausforderungen in der Gefahrenabwehr oder spezifischen Ideen wird die Notwendigkeit oder Möglichkeit, in einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt Lösungen zu entwickeln, geboren. Gleichwohl kann das Ergebnis des Projektes auch offenbaren, dass es derzeit mit den gewählten Methoden, technischen Möglichkeiten oder anderen Hemmnissen keine befriedigende Lösung gibt. Dies ist ebenso ein gültiges und zulässiges Forschungsergebnis. 

Gelingt es den Forschenden gemeinsam, das Projekt erfolgreich abzuschließen, bedeutet dies nicht, dass sofort für alle Feuerwehren beschaffbare oder umsetzbare Lösungen zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn technische Komponenten gefertigt und beschafft werden müssen. Zwischen dem erfolgreichen Abschluss eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes und der Markteinführung können mehrere Jahre vergehen. Dies erfordert auch, dass ein leistungsfähiger Hersteller die erforderlichen technischen Komponenten von einem Prototyp in die Marktreife überführt und zielgruppengerecht vermarktet. Bis dahin muss die Zeit genutzt werden, um die erforderlichen Finanzmittel den Feuerwehren zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig darf das im Projektzeitraum erworbene Wissen nicht verloren gehen. Wenn das gelingt, kann die neue Lösung etabliert werden. Diese Sachverhalte müssen allen Beteiligten vor der aktiven Mitarbeit in einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt klar sein. 

Politisch/administrativer Rahmen

Wichtig ist in jedem Fall, dass sich die betreffende Feuerwehr bereit erklärt, diese Herausforderung anzunehmen und ihre Erfahrungen mit dem spezifischen Fachwissen aktiv einzubringen. Dies kann bei der wissenschaftlichen Arbeit, der Erprobung in der Praxis, der Durchführung von spezifischen Übungen oder dgl. abgebildet werden. Bedeutsam ist dabei, dass die politisch Verantwortlichen, insbesondere in den Kommunen, im Sinne der Weiterentwicklung des Feuerwehrwesen die Beteiligung ausdrücklich befürworten und aktiv mittragen. Wenn es gelingt, dass die Feuerwehren als Praxispartnerinnen aktiv an der Bearbeitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten mitwirken, gelingt es schneller, Lösungen für die Zukunft des Feuerwehrwesens herbeizuführen. Argumente wie „dafür besteht kein gesetzlicher Auftrag“ können nicht akzeptiert werden, nur weil in keinem einschlägigen Landesfeuerwehrgesetz eine entsprechende Verpflichtung festgeschrieben ist. Denn gleichwohl muss das Feuerwehrwesen auch im wissenschaftlichen Rahmen weiterentwickelt werden, um die Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte erfolgreich meistern und seinen sich verändernden Verpflichtungen nachkommen zu können. 

Sicherheitsforschungsprogramm: https://www.sifo.de
Ergebnisse der Sicherheitsforschung: https://www.tib.eu.de