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Referat 8

Publikationen

Das Referat 8 verfasst auf der Grundlage von Standardeinsatzsituationen deutscher Feuerwehren
Richtlinien, die sich auf die sachgerechte Auswahl und Handhabung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Dabei wird in Bezug auf die Auswahl und Instandhaltung von PSA eine Grundstruktur verfolgt, die nach einem Einführungstext einzelne PSA-Module in Form von Anhängen behandelt. Diese Verfahrensweise hat den Vorteil, dass man bei Aktualisierungen (z.B. bei Änderungen von Normvorgaben) nicht immer die gesamte Richtlinie überarbeiten muss, sondern sich einzelnen Anhängen widmen kann.

Bei der Überarbeitung der Richtlinie sind die bisherigen Anhänge 6 und 7 weggefallen, da die Inhalte in den Anhang 1 überführt wurden. Die Anhänge 6 und 7 verbleiben jedoch als „Platzhalter“, damit  die bewährte Struktur nicht geändert werden muss und nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich zukünftig das Portfolio von PSA für die Feuerwehren noch erweitert wird. 

Der Anhang 11 war bisher durch die PSA im Rettungsdienst belegt und wird aber aktuell nicht weitergeführt, da die inhaltliche Befassung der vfdb mit dem Thema Rettungsdienst noch nicht endgültig festgelegt wurde. Sollte sich in der vfdb zukünftig eine Arbeitsgruppe oder ein Referat dem Themenfeld Rettungsdienst widmen, wird dieser Anhang in Kooperation aktualisiert wieder in die Richtlinie integriert.

Ergänzend zu den Richtlinien werden Hinweise und Stellungnahmen zu einzelnen Themen und Sachverhalten in Verbindung mit PSA der Feuerwehren veröffentlicht.

Zur Beurteilung von Vorfällen bei der An-  und Verwendung von PSA steht ein Melde-Formular zur Verfügung, mit dem Feuerwehren Informationen zu den Ereignissen dem Referat 8 zukommen lassen kann. Anhand dieser Angaben wird dann ermittelt, ob die Ursachen für den Vorfall ausrüstungsspezifisch sind und somit eine Anpassung von Normen, Richtlinien oder Anwendungshinweisen erforderlich wird.   

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