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Referat 8

Richtlinie 08-20

Zusatzausrüstung und Zubehör (Möglichkeiten und Grenzen)

Die Überarbeitung der Richtlinie 08-20 wurde aufgrund diverser Veränderungen bei den europarechtlichen Vorschriften zur persönlichen Schutzausrüstung erforderlich.
Inhaltlich haben sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Nach wie vor werden die unterschiedlichen Varianten dargestellt und die Voraussetzungen beschrieben. 
Aktuell sind jedoch auf dem Markt nur Zusatzausrüstungen erhältlich, die von den Herstellern der originären persönlichen Schutzausrüstung (PSA) geprüft und angeboten werden. Die Hersteller von Zusatzausrüstungen sind allerdings bisher noch nicht dem Schritt gefolgt, ihre Produkte in Kombination mit PSA nach der RL 08-10 prüfen zu lassen.

Daher bleibt den Feuerwehren nur noch die Alternative, die Verwendung von Zusatzausrüstungen durch eine eigene Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.

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