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Referat 8

Richtlinie 08-30

Schulung zum Umgang mit PSA (Leitfaden für die Aus- und Fortbildung)

Diese Richtlinie soll die Serie an Richtlinien des Referates 8 vervollständigen. Eine Arbeitsgruppe aus versierten Ausbildern hat sich die Aufgabe gestellt, den unterschiedlichen Adressaten von den Anwärter*innen in der Grundausbildung bis zu den politisch Verantwortlichen die Grundlagen zum Themenfeld persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu vermitteln. Bisher sind in verschiedenen Ausbildungsvorschriften keine konkreten Inhalte zur sachgerechten Anwendung von PSA zu finden. Insofern wird es den verschiedenen Ausbildungskräften überlassen, welche Informationen vermittelt bzw. welche praktischen Übungen durchgeführt werden.

Gelegentlich übernehmen die Hersteller von PSA die Aufgabe der Einweisung aber können sich dabei zwangsläufig nur auf ihre Produkte konzentrieren.

Damit wird der Bedarf an einer einheitlichen Ausbildung deutlich, da die erforderliche Schutzfunktion von PSA nur mit einer sachgerechten Anwendung gewährleistet werden kann.

Die Fertigstellung der Richtlinie 08-30 ist 2024 vorgesehen. 

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