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Technischer Bericht zu Kombination von Baugruppen von Pressluftatmern veröffentlicht

Das Referat 8 hat nach eingehender technischer und juristischer Prüfung Handlungsoptionen
erarbeitet, um Wege aufzuzeigen, wie mit Pressluftatmern (PA) umzugehen ist, die aus Bauteilen 
verschiedener Hersteller bestehen. Die vorliegenden Dokumente wurde in Abstimmung mit 
den Feuerwehrunfallkassen verfasst.

Nach wie vor empfiehlt das Referat 8 möglichst zertifizierte Atemschutzsysteme zu verwenden,
für die eine Gebrauchstauglichkeitsprüfung gemäß Richtlinie 0810 - Anhang 2 durchgeführt wurde.
Die Rückmeldungen aus dem Anwenderbereich haben  aber ergeben, dass die Verwendung einheitlicher 
PA Systeme bei vielen Feuerwehren nicht ad hoc möglich ist und eine Kombination mit Bauteilen unterschiedlicher
Hersteller zumindest zeitweise weiterhin genutzt werden soll.  Dieses kann fachlich vertreten werden, wenn
eine eingehende Gefährdungsbeurteilung  vorgenommen wurde. Damit können zwar sicherheitstechnische
Bedenken zurück gestellt werden, aber es muss darauf hingewiesen werden, dass in diesem Fall kein Hersteller
 eine Produkthaftung übernehmen wird.

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