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Referat 1

Vorbeugender Brandschutz

Aufgabengebiete des Referats

Die brandschutztechnischen Anforderungen an bauliche Anlagen ergeben sich für die Sicherheit von Menschen und Tieren grundlegend aus den Vorschriften des Bauordnungsrechts. Im Fokus der Gebäudeplanung steht somit die Erfüllung der vorgegebenen Schutzziele zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Für den ergänzenden Schutz von Sachgütern können sich Anforderungen aus privatrechtlichen Regelungen und den Interessen von Betreibern ergeben. 

Das Referat 1 „Vorbeugender Brandschutz“ ist eine Schnittstelle innerhalb des vfdb-Expertennetzwerkes. Unsere Mitarbeitenden sind vernetzt in Gremien des Bauwesens (u. a. ARGEBAU, Prüfingenieure, Brandschutzingenieure, DIN, CEN, ISO), Feuerwehren (u. a. DFV, AGBF, WFV), Forschungseinrichtungen, Versicherungswirtschaft und Bundesbehörden.

Die fortschreitende Entwicklung in den Themenfeldern 

  • Demografischer Wandel
  • Mobilität
  • Erneuerbare Energien
  • Nachhaltiges Bauen

stellen auch den Vorbeugenden Brandschutz vor neue Herausforderungen. Es etabliert sich auch hier eine themenübergreifende Arbeit innerhalb der vfdb. Unsere Arbeit unterstützt Interessierte und Verfahrensbeteiligte im Bauprozess. Dabei agieren wir als Impulsgeber für diverse Gremien und wirken dort personell, informativ oder durch Stellungnahmen in Anhörungsverfahren und zu Normenentwürfen mit. 

Die vfdb Richtlinie 01/01 – Brandschutzkonzepte hat sich beispielsweise als Standardwerk für die Bearbeitung von Brandschutznachweisen und -konzepten im Rahmen von Bauantragsverfahren etabliert. 
 

Mitmachen und Kontakte knüpfen im Netzwerk für Schutz, Rettung und Sicherheit