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Referat 10

Richtlinie 10-05

ABC-Gefahrstoffnachweis im Feuerwehreinsatz

Stand: 2016-03 (Erstausgabe: 2004-07)

In den letzten Jahren hat sich die die Fahrzeug- und Geräteausstattung weiterentwickelt, so dass der Feuerwehr neben den Prüfröhrchen weitere Messinstrumente wie ein Photoionisationsdetektor (PID) und ein Ionenmobilitätsspektrometer (IMS) zur Verfügung stehen. Des weiteren wurde mit einer Messleitkomponente die Messgruppen in ein übergeordnetes Konzept integriert. Die Richtlinie 10/05 umfasst somit

  •     allgemeine Einsatzgrundsätze für den Gefahrstoffnachweis,
  •     Empfehlungen zur Durchführung eines Messeinsatzes,
  •     sowie Empfehlungen zur Qualifikation von Funktionsträgern

Die vorliegende Richtlinie 10/05 (Stand: 2016) zum Gefahrstoffnachweis im Feuerwehreinsatz mit ABC- Gefahren ist als Rahmenrichtlinie zu verstehen. Sie ergänzt die FwDV 500 um die Details des Abschnitts Messen. Jeder Anwender muss bei der Umsetzung dieser Richtlinie sowohl die örtliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr (Fahrzeuge, Geräte, Schutzausrüstung, Personal etc.) als auch die eventuell vorhandenen Gefahrenquellen in seiner Einsatztaktik, der Ausbildung und der Einsatzplanung berücksichtigen.

Bezugsquelle:

Die vollständige Richtlinie können Sie in unserem Webshop in deutscher und englischer Sprache bekommen.

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